KELAG Netz

Tarife / Entgelte

Preisblatt Erdgasnetz (Stand: Jänner 2010)

Grundlage für dieses Preisblatt ist die Verordnung der Energie-Control Kommission, mit der die Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung 2008 (GSNT-VO 2008) geändert wird (Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung 2008-Novelle 2010, GSNT-VO 2008-Novelle 2010)

Tarife / Entgelte

Für das Erdgasverteilernetz der KELAG Netz GmbH gelten nachfolgende Tarife zuzüglich 20 % Umsatzsteuer:   

Erdgas Systemnutzungsentgelte ab 01-01-2010
Netzebene 2 (> 6 bar)
Verbrauch kWh/a   Arbeitspreis
[Cent/kWh]
  Pauschale/
Monat
[Cent]
Leistungs-
preis [Cent/
kWh/h]
0 - 8.000 Zone 1 1,8294 Staffel 1 250  
8.001 - 15.000 Zone 2 1,8294 Staffel 2 250  
15.001 - 40.000 Zone 3 1,8294 Staffel 3 250  
40.001 - 80.000 Zone 4 1,6869 Staffel 4 250  
80.001 - 200.000 Zone 5

1,6869

Staffel 5 250  
200.001 - 400.000 Zone 6 1,5325 Staffel 6 250  
400.001 - 1.107.000 Zone 7 1,5325 Staffel 7 250  
           
0 - 5.000.000 Zone A 0,2460 Staffel A - 564
5.000.001 - 10.000.000 Zone B 0,1314 Staffel B - 564
10.000.001 - 100.000.000 Zone C 0,0779 Staffel C - 564
100.000.001 - 200.000.000 Zone D 0,0532 Staffel D - 564
200.000.001 - 900.000.000 Zone E 0,0532 Staffel E - 564
ab 900.000.001 Zone F 0,0298 Staffel F - 564
Netzebene 3 (< 6 bar)
Verbrauch kWh/a   Arbeitspreis
[Cent/kWh]
  Pauschale/
Monat
[Cent]
Leistungs-
preis [Cent/
kWh/h]
0 - 8.000 Zone 1 1,9168 Staffel 1 250  
8.001 - 15.000 Zone 2 1,9168 Staffel 2 250  
15.001 - 40.000 Zone 3 1,7995 Staffel 3 250  
40.001 - 80.000 Zone 4 1,7995 Staffel 4 250  
80.001 - 200.000 Zone 5 1,6575 Staffel 5 250  
200.001 - 400.000 Zone 6 1,6575 Staffel 6 250  
400.001 - 1.107.000 Zone 7 1,6575 Staffel 7 250  
           
0 - 5.000.000 Zone A 0,6057 Staffel A - 500
5.000.001 - 10.000.000 Zone B 0,3963 Staffel B - 500
10.000.001 - 100.000.000 Zone C 0,3057 Staffel C - 500
ab 100.000.001 Zone D 0,1585 Staffel D - 500

Für die Verrechnung des leistungsbezogenen Anteils des Systemnetznutzungsentgelts wird die monatliche höchste Stundenleistung, jedenfalls aber eine Mindestleistung von 20 % der vertraglich vereinbarten Höchstleistung, pro Zählpunkt herangezogen. Wird die vertraglich vereinbarte Höchstleistung ausschließlich in den Monaten von März bis Oktober benötigt, beträgt die Mindestleistung 10 % der vertraglich vereinbarten Höchstleistung pro Zählpunkt für den gesamten Abrechnungszeitraum.

Wird die vertraglich vereinbarte Höchstleistung innerhalb eines Monats pro Zählpunkt überschritten, wird für die monatliche Leistungsüberschreitung der doppelte Leistungspreis verrechnet.

Die Verrechnung der Mindestleistung und der Leistungsüberschreitung kommt ausschließlich für Endverbraucher zur Anwendung.

Netzebene 2 Verteilerleitungen größer 6 bar Erdgasdruck
Netzebene 3 Verteilerleitungen kleiner 6 bar Erdgasdruck


Hier finden Sie gemäß den Vorgaben des § 5 Abs. 6b GSNT-VO eine Darlegung der Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung und Verbrauchsabgrenzung.

 

Verrechnungsbrennwert

Dieser beträgt 11,19 kWh/nm³

Erdgasabgabe

Seit 01.06.1996 ist eine Erdgasabgabe an das Finanzamt abzuführen. Die Abgabe beträgt 0,066 Euro netto je m³, das sind ab 01.01.2010 umgerechnet 0,58981 Cent netto (0,70777 Cent brutto) pro Kilowattstunde (kWh).

Erdgasbetriebene Fahrzeuge

Nutzungsentgelt für Entnehmer für Anlagen zum Betanken von erdgasbetriebenen Fahrzeugen zuzüglich 20 % Umsatzsteuer:

  Arbeitspreis [Cent/kWh]  Pauschale/Jahr [Euro] 
Netzebene 2 0,36  2.400,00 
Netzebene 3 0,36  2.400,00

Messpreisentgelt

Die Messeinrichtungen werden von der KELAG Netz GmbH gegen ein monatliches Entgelt beigestellt, gewartet und geeicht. Das Entgelt beträgt je nach Größe des Erdgas-Zählers:

Balgengaszähler Messbereich m³/h Euro
netto/Monat
Euro
brutto/Monat
G4 0,04 - 6,0 0,810 0,972
G6 0,06 - 10,0 1,200 1,440
G10 0,10 - 16,0 2,820 3,384
G16 0,16 - 25,0 2,820 3,384
G25 0,25 - 40,0 4,950 5,940
G40 0,40 - 65,0  11,580 13,896

 

   

Euro
netto/Monat

Euro
brutto/Monat
Zubehör Balgengaszähler   Impulsnehmer 0,300  0,360 

 

Drehkolbengaszähler Messbereich m³/h Euro
netto/Monat
Euro
brutto/Monat
G65 0,6 - 100 19,200 23,040
G100 2,5 - 160 22,500 27,000
G160 2,5 - 250 32,850 39,420
G250 2,5 - 400 35,700 42,840
G400 6,5 - 650 55,050 66,060

 

Lastprofilzähler Euro
netto/Monat
Euro
netto/Monat
Lastprofilzähler mit 1 Kanal - Übertragung (Modem) 10,500 12,600
Lastprofilzähler mit 1 Kanal - Übertragung (GSM) 13,500 16,200
Lastprofilzähler mit mehr als 2 Kanal-Übertragung (Modem) 13,500 16,200
Lastprofilzähler mit mehr als 2 Kanal-Übertragung (GSM) 18,000 21,600

 

Mengenumwerter Euro
netto/Monat
Euro
netto/Monat
Kompaktmengenumwerter ohne LPZ 40,000 48,000
Kompaktmengenumwerter mit LPZ und Übertragung 55,000 66,000


Für andere oder zusätzlich erforderliche Messeinrichtungen beträgt der monatliche Messpreis 1,5 % vom Wert der Messeinrichtung.

Für eine jährliche Datenauslesung wird ein Betrag von jährlich EUR 4,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Für monatliche Datenauslesungen (Lastprofilzähler) wird ein Betrag von monatlich EUR 8,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt..

Die Verrechnung des Entgeltes für Messleistungen erfolgt ab dem Zeitpunkt der hergestellten Messbereitschaft.

Für zusätzliche Ablesungen von Zählern, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt oder durch ihn verursacht werden, werden zusätzlich zum Entgelt der Messleistungen EUR 40,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer je Ablesung verrechnet. Gleiches gilt für Marktteilnehmer, die zusätzliche Ablesungen im Zuge der Verbrauchsermittlung nach Pkt. 2.2. der Wechselverordnung wünschen.

Überprüfung von Erdgaszählern

Laut Maß- und Eichgesetz muss eine Überprüfung (Eichung) von Erdgaszählern der Größe G4 bis G40 nur alle zwölf Jahre durchgeführt werden. Diese ist im Messentgelt berücksichtigt.

Soll ein Erdgaszähler Größe G4 bis G40 auf ausdrücklichen Kundenwunsch vor Ablauf der zwölf Jahre überprüft werden, trägt der Kunde die Kosten der Nachprüfung und des Zähleraus- und Zählereinbaus in der Höhe von EUR 120,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, falls die Abweichung die gesetzlichen Fehlergrenzen nicht überschreitet.

 

Hausanschluss Erdgas (Netz-Zutrittskosten)

Netzzutrittsentgelt

Das Netzzutrittsentgelt wird nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Dem Kunden wird auf dessen Verlangen vor der erstmaligen Herstellung des Anschlusses ein Kostenvoranschlag erstellt. Für die Herstllung vergleichbarer Anschlüsse erfolgt gemäß § 23 a Abs. 7 GWG eine Pauschalierung, wenn sich die Hauptleitung (Verteilerleitung) unmittelbar vor dem Grundstück des anzuschließenden Objektes befindet.


 Leistungen  Euro
 netto 
 Euro
 brutto 

Herrstellung Hausanschluss komplett bis 13 m*)

1803,50

2164,20

Anschluss in Standverteiler komplett bis 6 m **)

2.332,00

2.798,40

Mehrlängen pro lfm 63,00

75,60

Asphaltierung der Gaskünette pro lfm

33,00

39,60

Eigenleistungen durch Kunden (Grabung, Einsanden, Wiederherstellung) retour pro lfm 22,00 26,40

*) Die Anschlusspreis-Pauschale beinhaltet die komplette Herstellung des Hausanschlusses bis zu einer Länge von max. 13 m, gemessen von der Verteilerleitung des bestehenden Gasnetzes bis ins Haus.

**) Die Anschlusspreis-Pauschale beinhaltet die komplette Herstellung des Hausanschlusses bis zu einer Länge von max. 6 m, gemessen von der Verteilerleitung des bestehenden Gasnetzes bis zum Standverteiler.

Weichen im Einzelfall die Aufwendungen zur Herstellung des Hausanschlusses von der Pauschale erheblich ab, wird das Netzzutrittsentgelt nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Ebenso wird für Anschlüsse mit einer größeren Leitungsdimension als DA 32 das Netzzutrittsentgelt gesondert kalkuliert.

Wird ein Erdgashausanschluss nach Pkt. 8.3 der ÖVGW Richtlinie G55 vom bestehenden Gasnetz dauerhaft getrennt und gasfrei gespült, wird ein Pauschalbetrag von EUR 890,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Weichen im Einzelfall die Aufwendungen von der Pauschale erheblich ab, werden die tatsächlichen Aufwendungen berechnet.

 

Netzbereitstellungsentgelt

Die vertraglich vereinbarte Höchstleistung ist maßgeblich für die Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts. Dieses ist beim Abschluss des Netzzugangsvertrages bzw. bei einer Erhöhung der vertraglichen Höchstleistung zu entrichten und beträgt für leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 2 EUR 3,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer pro kWh/h und für leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 3 EU 5,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer pro kWh/h.

Für nicht leistungsgemessene Anlagen wird kein Netzbereitstellungsentgelt verrechnet.

 

Pauschalkostensätze für Dienstleistungen

Die Kosten für die Erstmontage der Messeinrichtung sind in den Netzzutrittskosten enthalten. Für jede weitere Zählermontage oder Zählerdemontage, Zählerplombierung, Setzen einer Steckscheibe, Entfernen einer Plombe oder Steckscheibe, Anlagenkontrolle sowie für eine Außerbetriebnahme wird pro Anfahrt ein Pauschalbetrag von EUR 70,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Für die Wiederinbetriebnahme einer Anlage mit bestehender Zähleinrichtung wird pro Anfahrt ein Pauschalbetrag von EUR 60,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer verrechnet. Ist auch die Montage einer Zähleinrichtung oder der Einbau eines Prepaymentzähers erforderlich, wird ein Betrag von EUR 80,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Verursacht der Kunde bzw. Marktteilnehmer bei der Erbringung der Dienstleistungen höhere Aufwendungen als sie in der Berechnung der Pauschalsätze zugrunde gelegt sind, ist die KELAG Netz GmbH berechtigt, an Stelle der Pauschalsätze die tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

 

Sonstige Pauschalkostensätze

  Euro
netto
Euro
brutto
Je Mahnung oder Wiedervorlage Rechnung 6,00 7,20
Mehraufwand für nicht automatisierte Verbuchung

3,00

3,60
Inkassoversuch wegen Nichteinhaltung Termin

60,00

72,00

Erstellen einer Zahlungsvereinbarung

0,00

0,00

Zwischenabrechnung, Kontoauszug, Saldenbestätigung
(einen längeren Zeitraum betreffend)

25,00

30,00

Rechnungskorrektur aufgrund Kundenverschulden

10,00

12,00

Abnehmerummeldung 0,00 0,00

 

 

Hier finden Sie Informationen zur Thermischen Gasabrechnung


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