Tarife / Entgelte
Für das Erdgasverteilernetz der KELAG Netz GmbH gelten nachfolgende Tarife zuzüglich 20 % Umsatzsteuer:
| Erdgas Systemnutzungsentgelte ab 01-01-2010 | |||||
| Netzebene 2 (> 6 bar) | |||||
| Verbrauch kWh/a | Arbeitspreis [Cent/kWh] |
Pauschale/ Monat [Cent] |
Leistungs- preis [Cent/ kWh/h] | ||
| 0 - 8.000 | Zone 1 | 1,8294 | Staffel 1 | 250 | |
| 8.001 - 15.000 | Zone 2 | 1,8294 | Staffel 2 | 250 | |
| 15.001 - 40.000 | Zone 3 | 1,8294 | Staffel 3 | 250 | |
| 40.001 - 80.000 | Zone 4 | 1,6869 | Staffel 4 | 250 | |
| 80.001 - 200.000 | Zone 5 |
1,6869 |
Staffel 5 | 250 | |
| 200.001 - 400.000 | Zone 6 | 1,5325 | Staffel 6 | 250 | |
| 400.001 - 1.107.000 | Zone 7 | 1,5325 | Staffel 7 | 250 | |
| 0 - 5.000.000 | Zone A | 0,2460 | Staffel A | - | 564 |
| 5.000.001 - 10.000.000 | Zone B | 0,1314 | Staffel B | - | 564 |
| 10.000.001 - 100.000.000 | Zone C | 0,0779 | Staffel C | - | 564 |
| 100.000.001 - 200.000.000 | Zone D | 0,0532 | Staffel D | - | 564 |
| 200.000.001 - 900.000.000 | Zone E | 0,0532 | Staffel E | - | 564 |
| ab 900.000.001 | Zone F | 0,0298 | Staffel F | - | 564 |
| Netzebene 3 (< 6 bar) | |||||
| Verbrauch kWh/a | Arbeitspreis [Cent/kWh] |
Pauschale/ Monat [Cent] |
Leistungs- preis [Cent/ kWh/h] | ||
| 0 - 8.000 | Zone 1 | 1,9168 | Staffel 1 | 250 | |
| 8.001 - 15.000 | Zone 2 | 1,9168 | Staffel 2 | 250 | |
| 15.001 - 40.000 | Zone 3 | 1,7995 | Staffel 3 | 250 | |
| 40.001 - 80.000 | Zone 4 | 1,7995 | Staffel 4 | 250 | |
| 80.001 - 200.000 | Zone 5 | 1,6575 | Staffel 5 | 250 | |
| 200.001 - 400.000 | Zone 6 | 1,6575 | Staffel 6 | 250 | |
| 400.001 - 1.107.000 | Zone 7 | 1,6575 | Staffel 7 | 250 | |
| 0 - 5.000.000 | Zone A | 0,6057 | Staffel A | - | 500 |
| 5.000.001 - 10.000.000 | Zone B | 0,3963 | Staffel B | - | 500 |
| 10.000.001 - 100.000.000 | Zone C | 0,3057 | Staffel C | - | 500 |
| ab 100.000.001 | Zone D | 0,1585 | Staffel D | - | 500 |
Für die Verrechnung des leistungsbezogenen Anteils des Systemnetznutzungsentgelts wird die monatliche höchste Stundenleistung, jedenfalls aber eine Mindestleistung von 20 % der vertraglich vereinbarten Höchstleistung, pro Zählpunkt herangezogen. Wird die vertraglich vereinbarte Höchstleistung ausschließlich in den Monaten von März bis Oktober benötigt, beträgt die Mindestleistung 10 % der vertraglich vereinbarten Höchstleistung pro Zählpunkt für den gesamten Abrechnungszeitraum.
Wird die vertraglich vereinbarte Höchstleistung innerhalb eines Monats pro Zählpunkt überschritten, wird für die monatliche Leistungsüberschreitung der doppelte Leistungspreis verrechnet.
Die Verrechnung der Mindestleistung und der Leistungsüberschreitung kommt ausschließlich für Endverbraucher zur Anwendung.
| Netzebene 2 | Verteilerleitungen größer 6 bar Erdgasdruck |
| Netzebene 3 | Verteilerleitungen kleiner 6 bar Erdgasdruck |
Hier finden Sie gemäß den Vorgaben des § 5 Abs. 6b GSNT-VO eine Darlegung der Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung und Verbrauchsabgrenzung.
Verrechnungsbrennwert
Dieser beträgt 11,19 kWh/nm³
Erdgasabgabe
Seit 01.06.1996 ist eine Erdgasabgabe an das Finanzamt abzuführen. Die Abgabe beträgt 0,066 Euro netto je m³, das sind ab 01.01.2010 umgerechnet 0,58981 Cent netto (0,70777 Cent brutto) pro Kilowattstunde (kWh).
Erdgasbetriebene Fahrzeuge
Nutzungsentgelt für Entnehmer für Anlagen zum Betanken von erdgasbetriebenen Fahrzeugen zuzüglich 20 % Umsatzsteuer:
| Arbeitspreis [Cent/kWh] | Pauschale/Jahr [Euro] | |
| Netzebene 2 | 0,36 | 2.400,00 |
| Netzebene 3 | 0,36 | 2.400,00 |
Messpreisentgelt
Die Messeinrichtungen werden von der KELAG Netz GmbH gegen ein monatliches Entgelt beigestellt, gewartet und geeicht. Das Entgelt beträgt je nach Größe des Erdgas-Zählers:
| Balgengaszähler | Messbereich m³/h | Euro netto/Monat |
Euro brutto/Monat |
| G4 | 0,04 - 6,0 | 0,810 | 0,972 |
| G6 | 0,06 - 10,0 | 1,200 | 1,440 |
| G10 | 0,10 - 16,0 | 2,820 | 3,384 |
| G16 | 0,16 - 25,0 | 2,820 | 3,384 |
| G25 | 0,25 - 40,0 | 4,950 | 5,940 |
| G40 | 0,40 - 65,0 | 11,580 | 13,896 |
|
Euro |
Euro brutto/Monat | ||
| Zubehör Balgengaszähler | Impulsnehmer | 0,300 | 0,360 |
| Drehkolbengaszähler | Messbereich m³/h | Euro netto/Monat |
Euro brutto/Monat |
| G65 | 0,6 - 100 | 19,200 | 23,040 |
| G100 | 2,5 - 160 | 22,500 | 27,000 |
| G160 | 2,5 - 250 | 32,850 | 39,420 |
| G250 | 2,5 - 400 | 35,700 | 42,840 |
| G400 | 6,5 - 650 | 55,050 | 66,060 |
| Lastprofilzähler | Euro netto/Monat |
Euro netto/Monat |
| Lastprofilzähler mit 1 Kanal - Übertragung (Modem) | 10,500 | 12,600 |
| Lastprofilzähler mit 1 Kanal - Übertragung (GSM) | 13,500 | 16,200 |
| Lastprofilzähler mit mehr als 2 Kanal-Übertragung (Modem) | 13,500 | 16,200 |
| Lastprofilzähler mit mehr als 2 Kanal-Übertragung (GSM) | 18,000 | 21,600 |
| Mengenumwerter | Euro netto/Monat |
Euro netto/Monat |
| Kompaktmengenumwerter ohne LPZ | 40,000 | 48,000 |
| Kompaktmengenumwerter mit LPZ und Übertragung | 55,000 | 66,000 |
Für andere oder zusätzlich erforderliche Messeinrichtungen beträgt der monatliche Messpreis 1,5 % vom Wert der Messeinrichtung.
Für eine jährliche Datenauslesung wird ein Betrag von jährlich EUR 4,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Für monatliche Datenauslesungen (Lastprofilzähler) wird ein Betrag von monatlich EUR 8,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt..
Die Verrechnung des Entgeltes für Messleistungen erfolgt ab dem Zeitpunkt der hergestellten Messbereitschaft.
Für zusätzliche Ablesungen von Zählern, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt oder durch ihn verursacht werden, werden zusätzlich zum Entgelt der Messleistungen EUR 40,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer je Ablesung verrechnet. Gleiches gilt für Marktteilnehmer, die zusätzliche Ablesungen im Zuge der Verbrauchsermittlung nach Pkt. 2.2. der Wechselverordnung wünschen.
Überprüfung von Erdgaszählern
Laut Maß- und Eichgesetz muss eine Überprüfung (Eichung) von Erdgaszählern der Größe G4 bis G40 nur alle zwölf Jahre durchgeführt werden. Diese ist im Messentgelt berücksichtigt.
Soll ein Erdgaszähler Größe G4 bis G40 auf ausdrücklichen Kundenwunsch vor Ablauf der zwölf Jahre überprüft werden, trägt der Kunde die Kosten der Nachprüfung und des Zähleraus- und Zählereinbaus in der Höhe von EUR 120,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, falls die Abweichung die gesetzlichen Fehlergrenzen nicht überschreitet.
Hausanschluss Erdgas (Netz-Zutrittskosten)
Netzzutrittsentgelt
Das Netzzutrittsentgelt wird nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Dem Kunden wird auf dessen Verlangen vor der erstmaligen Herstellung des Anschlusses ein Kostenvoranschlag erstellt. Für die Herstllung vergleichbarer Anschlüsse erfolgt gemäß § 23 a Abs. 7 GWG eine Pauschalierung, wenn sich die Hauptleitung (Verteilerleitung) unmittelbar vor dem Grundstück des anzuschließenden Objektes befindet.
| Leistungen | Euro netto |
Euro brutto |
|---|---|---|
|
Herrstellung Hausanschluss komplett bis 13 m*) |
1803,50 |
2164,20 |
|
Anschluss in Standverteiler komplett bis 6 m **) |
2.332,00 |
2.798,40 |
| Mehrlängen pro lfm | 63,00 |
75,60 |
| Asphaltierung der Gaskünette pro lfm |
33,00 |
39,60 |
| Eigenleistungen durch Kunden (Grabung, Einsanden, Wiederherstellung) retour pro lfm | 22,00 | 26,40 |
*) Die Anschlusspreis-Pauschale beinhaltet die komplette Herstellung des Hausanschlusses bis zu einer Länge von max. 13 m, gemessen von der Verteilerleitung des bestehenden Gasnetzes bis ins Haus.
**) Die Anschlusspreis-Pauschale beinhaltet die komplette Herstellung des Hausanschlusses bis zu einer Länge von max. 6 m, gemessen von der Verteilerleitung des bestehenden Gasnetzes bis zum Standverteiler.
Weichen im Einzelfall die Aufwendungen zur Herstellung des Hausanschlusses von der Pauschale erheblich ab, wird das Netzzutrittsentgelt nach den tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Ebenso wird für Anschlüsse mit einer größeren Leitungsdimension als DA 32 das Netzzutrittsentgelt gesondert kalkuliert.
Wird ein Erdgashausanschluss nach Pkt. 8.3 der ÖVGW Richtlinie G55 vom bestehenden Gasnetz dauerhaft getrennt und gasfrei gespült, wird ein Pauschalbetrag von EUR 890,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Weichen im Einzelfall die Aufwendungen von der Pauschale erheblich ab, werden die tatsächlichen Aufwendungen berechnet.
Netzbereitstellungsentgelt
Die vertraglich vereinbarte Höchstleistung ist maßgeblich für die Bestimmung des Netzbereitstellungsentgelts. Dieses ist beim Abschluss des Netzzugangsvertrages bzw. bei einer Erhöhung der vertraglichen Höchstleistung zu entrichten und beträgt für leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 2 EUR 3,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer pro kWh/h und für leistungsgemessene Anlagen der Netzebene 3 EU 5,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer pro kWh/h.
Für nicht leistungsgemessene Anlagen wird kein Netzbereitstellungsentgelt verrechnet.
Pauschalkostensätze für Dienstleistungen
Die Kosten für die Erstmontage der Messeinrichtung sind in den Netzzutrittskosten enthalten. Für jede weitere Zählermontage oder Zählerdemontage, Zählerplombierung, Setzen einer Steckscheibe, Entfernen einer Plombe oder Steckscheibe, Anlagenkontrolle sowie für eine Außerbetriebnahme wird pro Anfahrt ein Pauschalbetrag von EUR 70,00 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Für die Wiederinbetriebnahme einer Anlage mit bestehender Zähleinrichtung wird pro Anfahrt ein Pauschalbetrag von EUR 60,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer verrechnet. Ist auch die Montage einer Zähleinrichtung oder der Einbau eines Prepaymentzähers erforderlich, wird ein Betrag von EUR 80,- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Verursacht der Kunde bzw. Marktteilnehmer bei der Erbringung der Dienstleistungen höhere Aufwendungen als sie in der Berechnung der Pauschalsätze zugrunde gelegt sind, ist die KELAG Netz GmbH berechtigt, an Stelle der Pauschalsätze die tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Sonstige Pauschalkostensätze
| Euro netto |
Euro brutto | |
| Je Mahnung oder Wiedervorlage Rechnung | 6,00 | 7,20 |
| Mehraufwand für nicht automatisierte Verbuchung |
3,00 |
3,60 |
| Inkassoversuch wegen Nichteinhaltung Termin |
60,00 |
72,00 |
| Erstellen einer Zahlungsvereinbarung |
0,00 |
0,00 |
| Zwischenabrechnung, Kontoauszug, Saldenbestätigung (einen längeren Zeitraum betreffend) |
25,00 |
30,00 |
| Rechnungskorrektur aufgrund Kundenverschulden |
10,00 |
12,00 |
| Abnehmerummeldung | 0,00 | 0,00 |
Hier finden Sie Informationen zur Thermischen Gasabrechnung.