Hinweise für Maßnahmen zum Schutz von Erdgas-Leitungen
Bauarbeiten der KELAG Netz GmbH rechtzeitig bekannt geben.
Stellungnahme der KELAG Netz GmbH beachten.
Lage der Erdgasleitung im Aufgrabungsbereich von der KELAG Netz GmbH feststellen lassen. Die KELAG Netz GmbH stellt eine kostenlose Bauaufsicht zur Verfügung.
Im Bereich der Erdgasleitung darf nur unter Aufsicht der KELAG Netz GmbH und auch nur händisch gearbeitet werden.
Baumaschinen so vorsichtig einsetzen, dass eine Gefährdung der Versorgungsanlage ausgeschlossen ist.
Freigelegte Leitungen und Kabel sind zu sichern.
Absperreinrichtungen zugänglich halten. Straßenkappen und Schachtdeckel freihalten.
Beschädigungen unverzüglich der KELAG Netz GmbH melden.
Beschädigungen sind nicht nur Leckagen, sondern auch Verletzungen der Rohrumhüllung bzw. des Rohres selbst.
Bei ausströmenden Gas besteht Zündgefahr; Funkenbildung vermeiden, nicht Rauchen, kein Feuer anzünden! Angrenzende Gebäude auf Gaseintritt prüfen, falls Gas eingetreten ist, Türen und Fenster öffnen! Keine elektrischen Anlagen bedienen! Personen zum Verlassen des Gebäudes auffordern! Sofort alle Baumaschinen und Fahrzeugmotoren abstellen!
Gefahrenbereich räumen und weiträumig absichern!
Schadensstelle absperren und Zutritt unbefugter Personen verhindern!
Weitere Maßnahmen mit der KELAG Netz GmbH abstimmen.
Das Personal darf erst nach Behebung des Schadens und nach Abstimmung mit der KELAG Netz Gmbh die Baustelle verlassen.
Freigelegte Gasleitungen erst nach gründlicher Überprüfung und nach Abstimmung mit der KELAG Netz GmbH wieder eindecken. Ein Zuschütten ohne Verständigung der KELAG Netz GmbH ist nicht zulässig.
Gasleitungen und Kabel beim Verfüllen und Verdichten gegen Beschädigungen schützen.