Gleichbehandlungsbeauftragter
Gemäß § 37 Abs. 2 lit. e und § 59 Abs. 5 K-ElWOG i.d.F. 2006 wurde Herr Hbv. DI Dietmar Eberhard von der KELAG Netz GmbH mit Wirkung vom 01. Jänner 2005 als Gleichbehandlungsbeauftragter an das Amt der Kärntner Landesregierung benannt.
Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten
Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist verantwortlich für
Kontakt
Für Fragen zur Gleichbehandlung oder ganz allgemein zur Legal-Unbundling-Konformität haben wir folgende Kontaktadresse eingerichtet:
Gleichbehandlungsprogramm
Das Gleichbehandlungsprogramm stellt einen Leitfaden für das Verhalten der Mitarbeiter im liberalisierten Elektrizitäts- und Gasmarkt dar. Aus diesem Programm geht hervor, welche besonderen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes gegenüber den Marktteilnehmern (Kunden, Lieferanten, Bilanzgruppen usw.) getroffen werden.
Das Gleichbehandlungsprogramm ist Bestandteil der Unternehmensphilosophie der KELAG Netz GmbH und der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft.
Das aktuell gültige Gleichbehandlungsprogramm finden Sie hier.