KELAG Netz

Befreiung Zählpunktpauschale

Ab sofort gilt eine neue Bestimmung des Ökostromgesetzes. Demnach können sich Bezieher von Sozialhilfe bzw. einer  Ausgleichszulage sowie Personen, deren Nettoeinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt, von der Bezahlung der Zählpunktpauschale befreien lassen. Das bedeutet eine Entlastung von 1,5 Euro pro Monat bzw.18 Euro brutto pro Jahr.

Die Zählpunktpauschale ist Teil der Ökostromförderung. Menschen mit geringem Einkommen zahlen so in Zukunft weniger Ökostromförderung. Administrativ umgesetzt werden muss diese Bestimmung vom jeweiligen Netzbetreiber, also auch von der KELAG Netz GmbH.

„Wir sind auf die Umsetzung dieser neuen Bestimmung vorbereitet," sagt Geschäftsführer Herbert Fuchs. „Wir stellen auf unserer Homepage www.kelagnetz.at den Antrag zur Befreiung von der Zählpunktpauschale zum Herunterladen bereit. Außerdem bekommen die Kunden den Antrag in den Betriebsstellen unseres Unternehmens." Der ausgefüllte Antrag und die notwendigen Unterlagen können dann an die KELAG Netz GmbH geschickt werden. Die Kunden können die Anträge aber auch in den Betriebsstellen der KELAG Netz GmbH persönlich abgeben, von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

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