Gleichbehandlungsbeauftragter
Gemäß § 37 Abs. 2 lit. e und § 59 Abs. 5 K-ElWOG wurde Herr DI Gerald Obernosterer von der KELAG Netz GmbH mit Wirkung vom 01. Jänner 2011 als Gleichbehandlungsbeauftragter an das Amt der Kärntner Landesregierung benannt.
Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten
Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist verantwortlich für
Kontakt
Für Fragen zur Gleichbehandlung oder ganz allgemein zur Legal-Unbundling-Konformität haben wir folgende Kontaktadresse eingerichtet:
Gleichbehandlungsprogramm
Das Gleichbehandlungsprogramm stellt einen Leitfaden für das Verhalten der Mitarbeiter im liberalisierten Elektrizitäts- und Gasmarkt dar. Aus diesem Programm geht hervor, welche besonderen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes gegenüber den Marktteilnehmern (Kunden, Lieferanten, Bilanzgruppen usw.) getroffen werden.
Das Gleichbehandlungsprogramm ist Bestandteil der Unternehmensphilosophie der KELAG Netz GmbH und der KELAG-Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft.
Das aktuell gültige Gleichbehandlungsprogramm finden Sie hier.
Achtung! Sie verwenden einen veralteten Browser (Internet Explorer 6) mit Sicherheitsschwachstellen und können nicht alle Funktionen dieser Webseite nutzen.
Hier erfahren Sie, wie einfach Sie Ihren Browser aktualisieren können